Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18:30 in unserer Unterkunft in der Karl-von-Linde-Str. 3 in der Bayreuther Altstadt für Übungen und Ausbildungen.
Du möchtest dich aktiv engagieren? Hier die Antworten auf deine Fragen:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im sich im THW engagieren kann.
Folgende (offiziellen) Voraussetzungen solltest Du mitbringen:
- Du bist zwischen 18 und 60 Jahre. (10 bis 18 Jahre? Siehe: Jugend)
- Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen (Alternativ: Engagement auch ohne Einsatzbefähigung möglich z.B. in der Küche oder Verwaltung)
- Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
- Du bist für den Dienst im THW verfügbar. (Wöchentlich dienstags abends, gelegentlich samstags und flexibel für Einsätze)
- Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
- Du bekennst dich zum demokratischen Rechtsstaat.
- Du bist nicht von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteil worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Dein Weg dich aktiv im THW zu engagieren → Grundausbildung
Beruf und Ehrenamt - Ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:
- regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
- Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- dienstlichen Weisungen nachkommen
- die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
- sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
- das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
- jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)
Ansprechpartner
Tristan Kolb (Ausbildungsbeauftragter)
Bei Fragen könnt ihr gerne über das Kontaktformular eine Nachricht schreiben
Ansprechpartner
Florian Lörzel (Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit)
Bei Fragen könnt ihr gerne über das Kontaktformular eine Nachricht schreiben